Im Schadensfall

Bei Unfällen richtig beraten – mit Ihren Schadensgutachtern in Fürth

Kontaktieren Sie uns
Rufen Sie uns an
Der richtige Schadensgutachter kann bei Unfallschäden an Ihrem Kfz oder anderen Fahrzeugen einen großen Unterschied machen. Denn nicht nur Kompetenz und ein reibungsloser Ablauf sind entscheidend, sondern auch schneller, zuverlässiger Service im Rahmen der Abwicklung. Vertrauen Sie unserer jahrelangen Erfahrung auf dem Gebiet der Schadensgutachten/ Reparaturen und lassen Sie Ihr Fahrzeug von uns überprüfen.

Wann handelt es sich um einen Haftpflichtschaden?

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Sie als Unfallbeteiligter nicht der Unfallverursacher, sondern der durch den Unfall Geschädigte sind. In diesem Fall muss der Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung den gesamten Schaden des Geschädigten, der durch den Unfall entstanden ist, ersetzen. Um Ihren Schadenersatz des Fahrzeuges zu beziffern, benötigen Sie ein Gutachten oder eine Reparaturkalkulation. Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt ist nicht ausreichend, weil hier einige Schadenersatzpositionen fehlen und er nicht für die Beweissicherung genügt. Die richtige Schadenabwicklung nach einem unverschuldeten Unfall ist kompliziert und für einen Laien sehr undurchsichtig. Erst einmal ist wichtig den Klein- oder Großschaden an Ihrem Fahrzeug von einem Sachverständigen begutachten zu lassen, um die Schadenhöhe festzustellen.

Unser Vorgehen im Schadensfall

1. Reparaturkalkulation oder Gutachten erstellen
Sie benötigen für die Ermittlung des Schadenersatz eine Reparaturkalkulation oder ein Gutachten.
 
Wichtig! Sie müssen den Schaden dem Unfallgegner und dessen Versicherung nachweisen!
 
Dafür benötigen Sie:
Bei Schäden bis 750,– Euro eine Reparaturkalkulation (RK) mit Bildern!
oder
Bei Schäden ab 750,– Euro oder Totalschäden ein Haftpflichtschadengutachten!
2. Schadenersatz bei der gegnerischen Versicherung
anfordern
Sie oder Ihr Anwalt reichen die gesamten Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung oder dem Unfallgegner ein.
 
Sollten Sie die aktuelle Rechtsprechung und Gesetze der Schadenregulierung nicht kennen, dann empfehlen wir dringend einen unserer Verkehrsrechtsanwälte einzuschalten.
 
Die Kosten für den Anwalt werden von der gegnerischen Versicherung erstattet.
3. Auszahlung Schadenersatz
Nachdem die Schadenersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung eingereicht wurden, werden diese auf Ihr Konto erstattet.
 
Schadenersatz könnte sein:
  • Abschleppkosten
  • Auslagenpauschale
  • Finanzierungsgebühren
  • Sachverständigenhonorar
  • Standkosten
  • Arztkosten
  • Sachschaden (Handy, Motorradkleidung)
  • Ab- oder Ummeldegebühren
  • Schmerzensgeld
  • Nutzungsausfall
  • Anwaltshonorar
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Mietwagenkosten

Unser Formular zur Schadensmeldung

Contact Us

  • Wann brauche ich einen Kfz-Gutachter?

    Nach einem Autounfall taucht in den meisten Fällen die Frage auf, was ist beschädigt und in welcher Höhe. Für Schäden und mögliche Schadenersatzforderungen des Unfallgegners kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Schäden am Auto des Verursachers werden über die Teilkasko oder Vollkasko abgewickelt.

    Um die Höhe der anfallenden Reparaturkosten oder der Schadenersatzforderungen genau berechnen zu können, beauftragt der Unfallgeschädigte ein Gutachter oder Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadengutachtens.

  • Was macht ein Kfz-Gutachter genau?

    Der Kfz-Sachverständige nimmt die Schäden, welche an Ihrem Fahrzeug entstanden sind, exakt unter die Lupe. Dazu benutzt er weitere Hilfsmittel z. B. Achsvermessung,  Rahmenvermessung und Demontage von Anbauteilen um den Schaden genau dokumentieren zukönnen. Dann erstellt er das Unfallgutachten in dem nachweislich alle durch den Unfall beschädigten Teile vom Fahrzeug bildlich und kalkuliert dargestellt werden. Dieser Nachweis dient Ihnen als Grundlage, um sich die Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung erstatten zu lassen.

    Sollte eine Reparatur nicht mehr möglich sein, wird der Kfz Gutachter den Wert Ihres Fahrzeuges vor dem Unfall (Wiederbeschaffungswert) und den Wert Ihres Fahrzeuges im beschädigten Zustand (Restwert) ermitteln. Ein Schadengutachten geht weit über den Umfang eines Kostenvoranschlages einer Kfz Werkstatt hinaus.

    Ein Kfz Gutachter ermittelt auch die merkantile Wertminderung und die Nutzungsausfallentschädigung pro Tag.

  • Wer beauftragt den Kfz-Gutachter im Haftpflichtschadenfall?

    Der Unfallgeschädigte beauftragt seinen Kfz-Gutachter des Vertrauens selber. Die Kosten werden von der Versicherung des Verursachers erstattet.

  • Wer beauftragt den Kfz Gutachter im Kaskoschadenfall?

    Wenn Sie einen Unfall verschuldet haben, möchten Sie den Schaden möglicherweise von Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung erstatten lassen.  In diesem Fall beauftragen Sie den Sachverständigen allerdings werden die Kosten in der Regel nicht von der Kaskoversicherung erstattet. Für Sie bieten wir eine kostengünstige Reparaturkalkulation mit Bildern an, diese können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen und die Kostenerstattung nach AKB's verlangen.

Sind Sie in einen Unfall verwickelt? Zögern Sie nicht und melden Sie den Schaden unseren Gutachtern für eine kompetente Beratung!

Jetzt Termin vereinbaren
Share by: